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Unzumutbarkeit ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A beauftragt M, in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. Noch bevor M anfängt zu arbeiten, belästigt und beleidigt M den Ehemann (E) der A mit einer Reihe anzüglicher Kommentare. A geht dazwischen und wirft M raus. Sie beauftragt Parkettlegerin P, die €500 mehr verlangt.
Einordnung
Unzumutbarkeit ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
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Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
L mietet zu seinem 30. Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt der Geburtstag aus.
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens – Eilrechtsschutz
W ist Windenergieunternehmerin und beantragt bei der zuständigen Behörde L die Baugenehmigung für eine Windkraftanlage in der A-Gemeinde. A verweigert ihr gemeindliches Einvernehmen. L ersetzt As Einvernehmen, ordnet die sofortige Vollziehung an und erteilt W die Genehmigung.