Jurafuchs

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Haftung für Rechtsmängel, § 523 BGB

einfach
schwer68 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Ärztin A schenkt dem Biolabor B ein ihr gehörendes Gerät zur Herstellung von Chemikalien. Dabei verkennt sie fahrlässig, dass das Gerät unter Patentschutz steht und B daher nicht berechtigt ist, dieses zu nutzen. B findet dies nach Übergabe heraus und verlangt von A Nacherfüllung und hilfweise Schadensersatz.

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