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Zwang zur Begehung einer Straftat
einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Chefin T droht ihrem Angestellten O mit der Kündigung, sollte dieser nicht das Gebäude von Ts ärgsten Konkurrenten in Brand setzen. O hat Angst um seinen Job und zündet das besagte Haus an.
Einordnung
Zwang zur Begehung einer Straftat
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