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§ 161 StGB: Sorgfaltspflichten im gerichtlichen Verfahren
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Zeugin Z ist aufgrund des hübschen Staatsanwalts S bei ihrer Aussage sehr nervös und konzentriert sich primär darauf, attraktiv und intelligent zu wirken. Infolgedessen verwechselt sie die Wochentage und gibt so ein falsches Alibi. Ihr Aussage wird vereidigt.
Einordnung
§ 161 StGB: Sorgfaltspflichten im gerichtlichen Verfahren
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