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Mittäterexzess
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M1 und M2 kommen stillschweigend überein, der O ihre auf dem Beifahrersitz abgelegte Handtasche wegzunehmen. Während M1 vorgibt, O beim Ausparken zu helfen, will M2 die Beifahrertür öffnen. Diese ist aber verriegelt. Für M2 überraschend, schlägt M1 daher die O K.O. und entwendet selbst die Tasche.
Einordnung
Mittäterexzess
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Kein Mittäterexzess
M1 und M2 überfallen O. Sie hoffen, den Widerstand des O ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu können. Während M1 den O festhält, durchsucht M2 dessen Rucksack. Da O sich von Beginn an heftig wehrt, misshandelt M1 den O körperlich schwer. Erst als M2 eine Geldbörse findet, flüchten sie.
Sukzessive Mittäterschaft bei Versuch
M2 sieht zufällig, wie M1 ihren gemeinsamen Feind O würgt. Da O wild um sich schlägt, ruft M1 dem M2 zu: „Halt ihn still!“ Daraufhin packt M2 die Arme des O, so dass es dem M1 gelingt, den O zu erwürgen.