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Erfüllung durch Leistung an beschränkt Geschäftsfähige?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A schuldet der verstorbenen Oma O noch €200 aus einem Kaufvertrag. Er zahlt diesen Betrag an die Alleinerbin der O, Os siebenjähriger Enkelin L. L ist schusselig und verliert das Geld direkt. Die Eltern der L wussten von der Zahlung nichts.
Einordnung
Erfüllung durch Leistung an beschränkt Geschäftsfähige?
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 8 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. A war verpflichtet, an L den Kaufpreis zu bezahlen (§§ 433 Abs. 2, 1922 BGB).
2. A hat L hat durch die Zahlung Eigentum an dem Geld verschafft (§ 929 S. 1 BGB).
3. Wenn Ls Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch Erfüllung untergegangen ist, ist A trotzdem verpflichtet an L nochmal zu zahlen.
4. Nach der Vertragstheorie ist die Erfüllung gegenüber L unwirksam, da die Regelungen zum Minderjährigenschutz (§§ 104 ff. BGB) unmittelbar anwendbar sind.
5. Nach der Theorie der finalen Leistungsbewirkung ist die Erfüllung gegenüber L unwirksam, da die Zweckbestimmung die gesetzlichen Vertreter nicht erreicht hat (§ 131 Abs. 2 BGB).
6. Nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung (h.M.) ist die Erfüllung gegenüber L unwirksam, da sie nicht empfangszuständig ist (§ 107 BGB analog).
7. Da A der L Eigentum an den €200 verschafft hat, ist die Kaufpreisforderung durch Erfüllung untergegangen (§ 362 Abs. 1 BGB).
8. L kann von A weiterhin die Zahlung der €200 verlangen.
Fundstellen
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