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Wanderer bricht in Hütte ein, Teil 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sucht das Abenteuer. Im Winterurlaub will er daher den Watzmann, Schicksalsberg des Berchtesgadener Landes, erklimmen. Er gerät jedoch in einen Schneesturm. Um sich vor dem Erfrieren zu retten, bricht er die Tür zur Hütte vom Eichenauer Edmund auf und verheizt dessen Feuerholz.
Einordnung
Wanderer bricht in Hütte ein, Teil 1
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Grundfall / unproblematische Konstellation einer rechtfertigenden Einwilligung
Arbeitskollege T hilft dem S bei Arbeiten im Garten des S. Mit Zustimmung des S hackt T eine Sichtschutzwand des S klein, damit sie besser abtransportiert werden kann.

Tatbestandsausschließendes Einverständnis
Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O in der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.