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Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.
Einordnung
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
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Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.