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Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B erlässt gegenüber A eine Verfügung, wonach A am 21.01.23 ihr Auto nicht vor ihrem Haus parken soll, um städtische Bauarbeiten zu ermöglichen. A parkt am 21.01.23 dennoch vor ihrem Haus. Die Bauarbeiten werden an diesem Tag nur teilweise ausgeführt, am 28.01.23 soll es weitergehen.
Einordnung
Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)
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Grundverfügung, gegen die ein eingelegter Rechtsbehelf ex lege keine aufschiebende Wirkung entfaltet
Polizeivollzugsbeamte P klingelt an As Tür und fordert A auf, ihr Auto von der öffentlichen Straße zu entfernen, da aus diesem Öl ausläuft. A hat dazu keine Lust und macht die Tür wieder zu.
Unanfechtbare Grundverfügung
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon eine Flagge. B gibt gegenüber A am 01.03.23 eine Verfügung bekannt, wonach A die Flagge entfernen muss. A geht bis zum 15.04.23 nicht gegen die Verfügung vor und entfernt auch die Flagge nicht.