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Entziehung (durch Diebstahl)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A hat mit B noch eine Rechnung offen. Um sich zu rächen, stiehlt er B in einem unbeobachteten Moment das Handy.
Einordnung
Entziehung (durch Diebstahl)
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Entziehung (durch Weiterveräußerung)
A leiht B sein Handy. B veräußert es an den gutgläubigen C.
Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB („Hühnerpest-Fall“)
Pharmaunternehmen P vertreibt Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirt L impft seine gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels. Dadurch erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden.