§ 823 Abs. 1 BGB: 58 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 58 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema § 823 Abs. 1 BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Psychiatriefall (BGHSt 49, 1): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Verteidigungskosten (Schutzzweck der Norm)
Vorzeitige Entdeckung einer Vorerkrankung (Schutzzweck der Norm)
Radprofi R fährt Staatsanwältin S an einer Kreuzung fahrlässig an, wodurch sie eine Kopfverletzung erleidet. Bei der Untersuchung im Krankenhaus stellt der behandelnde Arzt eine verborgene Hirnarteriosklerose der S fest, die zu ihrer vorzeitigen Pensionierung mit verminderten Bezügen führt. S will von R den Unterschied zwischen ihren Dienstbezügen und dem geringeren Ruhegehalt ersetzt bekommen.
Samenzellen-Fall (Körperverletzung und Schmerzensgeld), kein Kinderwunsch mehr
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. P gibt jedoch den Kinderwunsch endgültig auf. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses K vernichtet die Samenzellen versehentlich, aber schuldhaft.
Samenzellen-Fall (Fokus Schmerzensgeld)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses K vernichtet die Samenzellen versehentlich, aber schuldhaft.
Verschuldensmodifikation 2 (Gefälligkeitsverhältnis)
Verschuldensmodifikation 1 (Grundsätzliches)
Onkel O schenkt seinem Neffen N einen alten Motorroller. Dabei übersieht O leicht fahrlässig, dass die Bremsen aufgrund der langen Standzeit nicht mehr funktionieren. Bei der ersten Fahrt hat N einen Unfall und verletzt sich. Der Roller bleibt unbeschädigt.
Schaden am Mietobjekt (Verkürzte Verjährungsfrist)
M mietet von V einen LKW. Bei der Fahrt unterschätzt M die Maße des Fahrzeugs und fährt durch eine zu niedrige Straßenunterführung. V wendet sich erst neun Monate später an M und verlangt den Schaden ersetzt. M wendet ein, dies sei doch viel zu spät.
Baumschulen-Fall (Beweislast für erlaubte Eigentumsverletzung)
Fahrrad-Fall (Verschulden Minderjähriger im Straßenverkehr)
Zündel-Fall (beschränkt schuldfähig und keine Aufsichtspflichtverletzung)
Der zwölfjährige S sortiert mit seinen Eltern E alte Kisten für einen Flohmarktbesuch. Dabei findet er von E unbemerkt ein Feuerzeug und steckt es ein. Am nächsten Tag zündelt S damit in der Scheune des Nachbarn N. Dabei entzündet sich das Heu und die Scheune brennt ab.
„Malen auf Autos“ (verschuldensunfähig und Aufsichtspflichtverletzung
Wahlarzt-Fall (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens)
Aggressivnotstand
A und B gehen mit ihren Hunden spazieren. Auf einmal reißt sich der Hund des A (Hasso) los und greift Bs Hund (Rudi) an. Um Rudi zu schützen, entreißt B der Passantin P einen Regenschirm und schlägt damit auf Hasso ein. Dabei geht der Schirm zu Bruch. Hasso wird nur leicht verletzt.
Defensivnotstand
A und B gehen mit ihren Hunden spazieren. Auf einmal reißt sich der Hund des A (Hasso) los und greift Bs Hund (Rudi) an. Um Rudi zu schützen, verpasst B Hasso einen starken Tritt. Hasso wird durch den Tritt verletzt.
Einführungsfall
A will O ausrauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. O stirbt.
Eiskunstläufer-Fall (Keine Betriebsbezogenheit)
Deliktsrecht: Eigentumsverletzung & Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb („Stromkabel-Fall“)
Herrenreiter-Fall (Vertiefung mit Fokus Schaden)
Bei der Herrenreiter-Entscheidung handelt es sich um eine der wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen zum zivilrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. In ihr wurde die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld bei der unbefugten Veröffentlichung von Bildern zu verlangen.
Motorroller-Fall (APR und besondere Persönlichkeitsrechte)
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
Nierenspenden-Fall (Ärztlicher Heileingriff und psychisch vermittelte Kausalität)
Schockschäden (Psychische Gesundheitsbeeinträchtigung/psychisch vermittelte Kausalität)
Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing
Quad-Fall (Kausalität Verkehrssicherungspflicht)
Unverhältnismäßiges Eingreifen von Berufsrettern
Eingreifen von Berufsrettern
N zündet das Haus seiner reichen Tante T an. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr. Als Berufsfeuerwehrfrau F die Schreie von T hört, stürzt sie sich mit voller Schutzmontur in das brennende Haus. Bevor sie T retten kann, wird F durch einen herunterfallenden Dachbalken tödlich verletzt.
Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
M und F streiten sich über die Erziehung des kleinen K. Der F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. Auf der Fahrt ins Krankenhaus wird der Rettungswagen vom Lastzug der L gerammt und M hierbei tödlich verletzt. L hat den Rettungswagen übersehen, da sie stark alkoholisiert war.
Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)
Der Beschluss der fünf Gesellschafter G1-5 der L-GmbH, das Lederspray trotz bekannter Gesundheitsgefahr zu vermarkten, ergeht mit hauchdünner Mehrheit. G1-3 stimmen dafür, G4 und G5 dagegen. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
Die fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können (§ 47 Abs. 1 GmbHG), beschließen, trotz bekannter Gesundheitsgefahren das produzierte Lederspray zu vermarkten. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf)
Schockschaden wegen Tötung eines Haustiers
Gubener Verfolgungsfall (Fokus Schaden)
Gewerbepark II (Lehre vom Erfolgsunrecht / Rechtfertigung durch Versammlungsfreiheit)
Die Demonstranten D möchten die Errichtung eines Gewerbeparks verhindern, indem sie die Baustelle blockieren. Infolge der 2 Tage dauernden Blockade kann Bauunternehmer B seine gemieteten Baumaschinen nicht mehr nutzen.
Forderungen als sonstiges Recht
Beschränkt dingliche Rechte
Anwartschaftsrecht
Organisationspflicht
Unterlassen (Pflicht zur Handlung aus Ingerenz)
A fährt nachts auf der Landstraße. Dabei übersieht sie B, der am Fahrbahnrand sein Fahrrad schiebt und fährt ihn an. Anstatt sich um den verletzten und bewusstlosen B zu kümmern, ergreift A die Flucht. B wird von einem LKW überfahren und stirbt.
Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)
Abgrenzung Tun/Unterlassen + Garantenpflicht
Kein Handeln bei Reflex – Verletzungshandlung bei § 823 Abs. 1 BGB
Sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB – Besitz (Gewerbepark I)
Demonstrantin D möchte die Errichtung eines Gewerbeparks verhindern. Sie blockiert zusammen mit anderen die Baustelle für 48 Stunden. Bauunternehmer B kann die gemieteten Baumaschinen nicht mehr nutzen, da sie von den Demonstranten eingeschlossen sind.
Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit („Fleet-Fall“)
Händlerin H fährt mit ihrem Handelsschiff „MS Christel“ durch ein Fleet (= künstliche Wasserstraße) des E in einen dahinter liegenden Hafen. E hat die Sanierung der Fleet-Wände schuldhaft unterlassen. Sie brechen zusammen und sperren das Handelsschiff für mehrere Monate ein.
Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB bei schwerwiegender Gebrauchsbeeinträchtigung (Einschließung)
Weiterfressermangel („Schwimmerschalter-Fall“)
In der „Schwimmerschalter-Entscheidung“ befasst sich der BGH mit der Frage, ob eine Eigentumsverletzung vorliegt, wenn ein mangelhaftes Bauteil die Beschädigung der restlichen Anlage verursacht. Dies bejaht der BGH, wenn der Mangel nur einen „funktionell begrenzten“ Teil der im Übrigen einwandfreien Anlage betrifft.
Eigentumsverletzung durch Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs („Stromkabel-Fall“)
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.
Schwerwiegende Gebrauchsbeeinträchtigung (Ausschließung)
Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB („Hühnerpest-Fall“)
Pharmaunternehmen P vertreibt Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirt L impft seine gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels. Dadurch erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden.
Entziehung (durch Weiterveräußerung)
A leiht B sein Handy. B veräußert es an den gutgläubigen C.
Entziehung (durch Diebstahl)
A hat mit B noch eine Rechnung offen. Um sich zu rächen, stiehlt er B in einem unbeobachteten Moment das Handy.
Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
M erkrankt in ihrer ersten Schwangerschaftswoche an Röteln. Ärztin A verkennt infolge eines Behandlungsfehlers die Krankheit. Tochter T erleidet aufgrund der Röteln eine schwere, lebenslange Behinderung. Auch ohne As Fehler wäre dies nicht verhindert worden. Hätte M von der Erkrankung gewusst, hätte sie die Schwangerschaft abgebrochen.
Freiheit (Steckenbleiben im Stau)
A baut auf der Torstraße in Berlin einen Unfall in Höhe des Rosenthaler Platzes. B kann erst weiterfahren, als das Auto der A eine halbe Stunde später abgeschleppt ist.
Freiheit (Einsperren/Standardfall)
A lernt bis spät in die Nacht in der Bibliothek. Hausmeister H vergisst an diesem Tag seinen abendlichen Rundgang durch die Bibliothek und schließt A ein. Erst am nächsten Morgen kann A die Bibliothek verlassen.
Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.
Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB durch Blutspende
P ist Philanthrop und spendet Blut zur Versorgung seines lokalen Krankenhauses. Die Spende ist noch keinem Patienten zugeteilt. Krankenhausmitarbeiterin M lässt die Blutspende fallen. Das Blut verteilt sich auf dem Boden.
Körper (ärztlicher Heileingriff)
A kommt mit einem gebrochenen Zeh ins Krankenhaus. Dort operiert ihn Chirurg C.
Teste dein Wissen zu Deliktsrecht in 5 min