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Eigenverantwortliche Selbstgefährdung („Heroinspritzenfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das sie sich gemeinsam drücken könnten. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.
Einordnung
Heroinspritzenfall (BGHSt 32, 262 - eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
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