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„Bordeaux-Fall“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die aus Sachsen stammende S möchte gerne einen Flug nach Porto buchen. Aufgrund ihres starken Dialekts versteht die Angestellte A nach mehrfacher Nachfrage „Bordeaux“ und nennt S eine entsprechende Flugroute. Da S diese bestätigt, bucht A den entsprechenden Flug.
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Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?
A bucht online einen Flug. In der Namensspalte gibt er trotz des Hinweises, eine nachträgliche Namensänderung sei nicht möglich, "Noch unbekannt" an. A erhält eine Bestätigung für "Mr. Noch Unbekannt".
Der "1. Stock"
US-Amerikaner M mietet über das Internet eine Wohnung in Berlin-Charlottenburg bei V. Laut Inserat befindet sich die Wohnung „im 1. Stock“. Bei seinem Einzug ist M empört. In den USA sei der „1st floor“ das Erdgeschoss.