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Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall

einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B muss ein Bußgeld zahlen. Beim Ausfüllen des Überweisungsträgers trägt er aus Versehen €100 statt €10 ein. Die zuständige Behörde weigert sich, B das Geld zurückzuerstatten. B lässt sich das nicht bieten und geht zum Verwaltungsgericht. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.

Einordnung

Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall

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