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Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Übernahmeverschulden
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Chirurgin A führt eine komplizierte Operation am Kopf der Patientin P durch, obwohl sie mangels Fortbildung in diesem Bereich nur unterdurchschnittlich kompetent und nach veralteten Methoden vorgehen kann. Aufgrund dessen macht sie im Laufe der Operation einen Fehler, sodass die P stirbt.
Einordnung
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Übernahmeverschulden
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