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falsa demonstratio beim Grundstückserwerb
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V ist Eigentümer zweier Grundstücke (Flurnummern 13 und 31). V möchte K das Grundstück mit der Flurnummer 13 verkaufen. Im Kaufvertrag und der Auflassungsurkunde steht fälschlicherweise "Flurnummer Nr. 31". K wird als Eigentümer des Grundstücks Nr. 31 im Grundbuch eingetragen.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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