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Divergenz von Einigung und Eintragung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Käufer K und Verkäufer V erklären die Auflassung über ein Grundstück. Aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts wird X als Eigentümer eingetragen.
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung
V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstücks-Kaufvertrag. Vor dem Notar erklären sie, dass die Auflassung unter der Bedingung steht, dass K den Kaufpreis vollständig bezahlt. Der Notar äußert Bedenken. Nach 2 Wochen zahlt K den Kaufpreis.
Kettenauflassung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an diesen auf. K wird nicht in das Grundbuch eingetragen. K hat finanzielle Schwierigkeiten und verkauft das Grundstück an E und lässt es an diesen auf. E wird als Eigentümer eingetragen.