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Vertraglich vorausgesetzte Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB (PRRS-Virus)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft für ihre Mastferkel-Zucht Sperma bei V. V bewirbt ihren Eberbestand als „PRRS-Virus-unverdächtig“. K setzt das Sperma in ihre Sauen ein. Danach informiert V sie, ihr Bestand sei PRRS-verseucht. Eine Infektion führt zu Totgeburten und ist auch für die Sauen lebensgefährlich.
Einordnung
Vertraglich vorausgesetzte Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB (PRRS-Virus)
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Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S.1 Nr. 3 BGB
K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Nebst dem Regal wird eine auf Deutsch übersetzte Montageanleitung mitgesendet, da die Originalmontageanleitung in Englisch verfasst wurde. K baut das Regal fehlerhaft auf.
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K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Die mitgeschickte Montageanleitung ist mangelhaft. Aufgrund seiner außergewöhnlichen Fähigkeiten gelingt es K jedoch trotzdem, das Regal richtig zusammenzubauen.