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Rein sozialer Kontakt, der nicht ausreicht für das Entstehen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G betritt das Geschäft des A, um sich dort während eines Regenschauers unterzustellen.
Einordnung
Rein sozialer Kontakt, der nicht ausreicht für das Entstehen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
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Voraussetzung eines Bewirtungsvertrags („Tischreservierung in einem Restaurant“)
G bestellt telefonisch einen Tisch um 19 Uhr im Nobelrestaurant des N. G erscheint ohne Absage nicht. N hätte den Tisch bei rechtzeitiger Absage anderweitig vergeben und damit erfahrungsgemäß €150 umsetzen können. Diesen Betrag verlangt N von G ersetzt.
Rechtsgeschäftliche Beziehung durch Bankauskunft über Vermögensverhältnisse eines Dritten?
A plant die Durchführung eines großen Projektes. Landrat U, der selbst kein eigenes Interesse hat, sich hieran zu beteiligen, fragt die Bank B während eines örtlichen Volksfestes nach einer Auskunft über die Vermögensverhältnisse des A. Er will vor allem erfahren, ob das Projekt finanziell abgesichert ist. B gibt die erbetene Bankauskunft.