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Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage um ausstehende Miete in Höhe von € 12.000 erheben.
Einordnung
Örtliche Zuständigkeit bei Gewerberaummiete
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