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Handeln in fremdem Namen aus den Umständen erkennbar § 164 Abs. 1 S. 2 A. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A geht in den lokalen Supermarkt der B-GmbH, wo sie ihre Ware auf das Kassenband legt. Der Kassierer K, deutlich zu erkennen an seiner mit dem Logo der B bestickten Jacke, zieht die Ware über den Scanner und nennt den Kaufpreis.
Einordnung
Handeln in fremdem Namen aus den Umständen erkennbar § 164 Abs. 1 S. 2 A. 2
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Offenes Geschäft für den, den es angeht
K bittet seinen Freund F, einen neuen Thermomix für ihn zu kaufen, der gerade bei V im Angebot ist. Als F mit dem Thermomix in der Hand zu V an die Kasse geht, sagt er: „Ich kaufe den Thermomix für meinen Freund.“ V ist dies gleichgültig.
Ausnahme: Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
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