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Grundwissen beschränkte Geschäftsfähigkeit, lediglich rechtlich vorteilhaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 14-jährige M bietet dem 20-jährigen T ein aufgemotztes Mofa zum Preis von €450 an.
Einordnung
Grundwissen beschränkte Geschäftsfähigkeit, lediglich rechtlich vorteilhaft
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
J ist 15 Jahre alt und hat vor Kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von €500 an.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.