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Arten der Verwertung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Rennfahrerin R nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, um sich einen Rennwagen zu kaufen. Als Sicherheit übereignet sie den Wagen an B. Als der Sicherungsfall eintritt, verlangt B den Wagen von R heraus und will ihn verwerten. Welche Möglichkeiten der Verwertung stehen B zu?
Einordnung
Arten der Verwertung
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Verfallklauseln
Sicherungsgeber S erhält von Bank B einen Kredit über €100.000. Als Sicherheit übereignet S der B seinen nagelneuen Porsche (Wert: €120.000). S und B vereinbaren, dass der Porsche im Verwertungsfall ohne Veräußerungsvorgang im Eigentum der B bleibt. Trotz Fälligkeit und Mahnung zahlt S die Darlehenssumme nicht zurück.
Rechtsbehelf des Sicherungsnehmers
Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als G in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine.