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§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern erteilen Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 16-jährige K und der 18-jährige F schließen in der Schule einen Kaufvertrag über Ks Spielkonsole. Als F die Spielkonsole bei K abholen will, erfahren die Eltern E davon. Sie sind aber einverstanden, da ihr Sohn ohnehin zu viel damit gespielt hat.
Einordnung
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern erteilen Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
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