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Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. V legt der K ein Vertragsformular mit deutlich hervorgehobenen AGB vor, das die K unterzeichnet. § 3 der AGB legt fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens drei Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen.
Einordnung
Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 1 (Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten)
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Wann ist eine Klausel überraschend iSv § 305c Abs. 1 BGB? – 2 (Beseitigung des Gegenseitigkeitscharakters des Vertrags)
Gastwirtin G schließt mit Brauerei B einen "Darlehens-Vorvertrag", um eine neue Zapfanlage zu finanzieren. B erklärt G, er würde bei der Finanzierung helfen, um sie als langfristige Kundin zu gewinnen. In den AGB des Vertrags steht, dass sowohl bei Nutzung als auch bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens eine Bierbezugspflicht für zwei Jahre gegenüber B besteht. G erbt Geld und nimmt das Darlehen nicht in Anspruch.

§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang
Designerin D mietet von Vermieter V einen Showroom für ihre neue Modekollektion. In dem Formularmietvertrag, den V der D vorlegt, steht unter dem Abschnitt „Aufrechnung, Zurückbehaltung“, dass die Garantiehaftung des V für anfängliche Mängel an der Mietsache ausgeschlossen ist.