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§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang

einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Designerin D mietet von Vermieter V einen Showroom für ihre neue Modekollektion. In dem Formularmietvertrag, den V der D vorlegt, steht unter dem Abschnitt „Aufrechnung, Zurückbehaltung“, dass die Garantiehaftung des V für anfängliche Mängel an der Mietsache ausgeschlossen ist.

Einordnung

§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang

Wie funktioniert Jurafuchs?

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