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§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Designerin D mietet von Vermieter V einen Showroom für ihre neue Modekollektion. In dem Formularmietvertrag, den V der D vorlegt, steht unter dem Abschnitt „Aufrechnung, Zurückbehaltung“, dass die Garantiehaftung des V für anfängliche Mängel an der Mietsache ausgeschlossen ist.
Einordnung
§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang
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Beseitigung des Überraschungseffekts: tatsächliche Kenntnisnahme
K kauft von V eine Kaffeemaschine. Im Vertragsformular legt § 3 der AGB fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens ein Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen. K erklärt V, sie kaufe sowieso im Monat zwei Kilogramm Kaffee bei V und fände die Klausel daher nicht weiter schlimm. K unterzeichnet den Vertrag.

Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)
K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. Im Vertragsformular legt § 4 der AGB fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens ein Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen. Die Klausel ist als einzige auf der Vorderseite des ansonsten schwarz-weißen Formulars fett rot umrandet.