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Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - deliktisch geschützte Rechtsgüter (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ehemann M holt für die Familie das Abendessen beim Italiener ab. Da sein Auto kaputt ist, nimmt er den Wagen seiner Ehefrau F. Während M die Pizzen entgegennimmt, lässt er Fs Auto unabgeschlossen stehen. Dies hätte er auch mit seinem eigenen Wagen so getan. In der Zwischenzeit entwendet ein Unbekannter das Autoradio der F.
Einordnung
Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten - deliktisch geschützte Rechtsgüter (Fall)
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