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Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 16-jährige F und ihr 18-jähriger Adoptivbruder M haben beschlossen, zu heiraten. Da Fs Eltern jedoch gegen die Eheschließung sind und auch der Standesbeamte die Mitwirkung verweigert, tricksen F und M den Standesbeamten aus, indem sie ihn unfreiwillig zu Zeugen ihrer Ehewillenserklärungen machen.
Einordnung
Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)
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Voraussetzungen der Eheaufhebung (Fall)
M ist in erster Ehe mit D verheiratet und kein Freund der Monogamie. Er hat daher vor kurzem zusätzlich noch die F geheiratet. Die Trauung fand vor einem Standesbeamten statt, der von der bereits existierenden Ehe des M nichts wusste. Auch D wurde von der zweiten Eheschließung überrascht und ist gegen die Doppelehe des M.
Der Ehename nach der Scheidung
Der populäre Schlagersänger Herr Windler (geborener Maier) ist von seiner ersten Ehefrau, deren Namen er damals angenommen hatte, geschieden. In Kürze heiratet er in zweiter Ehe Frau Großer. Da er als „der Windler“ bekannt geworden ist, möchte er den Namen trotz Scheidung beibehalten.