4,7(3.257 mal geöffnet in Jurafuchs)
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T hat O bei einer Körperverletzung beobachtet. Er droht O damit ihn anzuzeigen, wenn O nicht € 6.000 an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt.
Einordnung
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 6
T bietet O die Möglichkeit an, aus der DDR zu fliehen. Dafür verlangt er jedoch einen “Maklerlohn” in Höhe von € 3.000. Ansonsten würde er O halt nicht helfen.

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 7
T will von O € 300, anderenfalls „würde er ihn auf den Betrag eben verklagen, was ihn deutlich teurer zu stehen bekäme.”