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Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5

einfach
schwer34 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T hat O bei einer Körperverletzung beobachtet. Er droht O damit ihn anzuzeigen, wenn O nicht € 6.000 an eine Wohltätigkeitsorganisation zahlt.

Einordnung

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 5

Wie funktioniert Jurafuchs?

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