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Zulässigkeit von „Shill Bidding“ bei eBay?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V versteigert seinen VW Golf auf eBay (Startpreis: €1, Marktwert: €10.000). D bietet €1. K bietet €1,50 €. Danach geben nur noch V (über ein Zweitkonto) und K wechselnd höhere Maximalgebote ab. Ks letztes Gebot beträgt €9.000. V ist mit seinem Zweitkonto am Ende Höchstbietender. K verlangt Übergabe und Übereignung des Pkw.
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Maximalgebot und verdeckter Mindestpreis – eBay
V erstellt eine Auktion für sein Surfbrett auf eBay. Da V es nicht „verramschen“ möchte, stellt er einen verdeckten Mindestpreis von 150 € ein. K möchte bis 160 „automatisch bieten“. Aufgrund der Automatik wird 150 € als erstes und einziges Gebot abgegeben.
Rechtsnatur des „verdeckten Mindestpreises“ – eBay
V erstellt eine Auktion für sein Surfbrett auf eBay. Da V es nicht „verramschen“ möchte, stellt er einen sog. „verdeckten Mindestpreis“ (§ 6 Nr. 2 eBay AGB) von €150 ein. Startpreis ist €20. Als K mit €140 Höchstbietender ist, wird ihm die Meldung angezeigt: „Mindestpreis nicht erreicht“.