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Annahmefähigkeit eines Angebots nach § 153 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Opa O bestellt seinem Enkel E zum Geburtstag online bei S ein Trampolin. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erleidet O einen Herzstillstand und stirbt. Am nächsten Tag verschickt S die Auftragsbestätigung und versendet das Trampolin.
Einordnung
Annahmefähigkeit eines Angebots nach § 153 BGB
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A bringt seiner Freundin F einen Elefanten und schenkt ihn ihr, weil sie Elefanten so liebe. F ist überrumpelt und unschlüssig, ob sie das will.
Zwei Briefe (ohne Bezug aufeinander) / Kreuzofferte
V schickt K einen Brief, in dem er ihm seine Vase für €300 zum Kauf anbietet. Währenddessen schreibt K an V, ohne dessen Brief zu kennen: „Mir hat Ihre Vase so gut gefallen, ich biete Ihnen dafür €300.“