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Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. M teilt V mit, er wolle weiter in der Wohnung wohnen. Auch Erbe E erhebt aber nun Anspruch, als neuer Mieter eingesetzt zu werden.
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Getrennter Haushalt
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. Schon seit langem schlafen M und F nicht mehr gemeinsam im Bett, Essen nicht zusammen und unterhalten sich nicht. F stirbt.

Kinder
F und ihre nichtehelichen Kinder lebten jahrelang in einer kleinen Wohnung. Jetzt ziehen alle zusammen in eine neue Wohnung. In dem Mietvertrag, der über fünf Jahre geschlossen ist, steht F alleinige Mieterin. Drei Tage nach Einzug stirbt F.