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Nr. 3: Lähmung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und O geraten in eine Prügelei. T geht den O so heftig an, dass O sich beide Beine und die Hüfte bricht. Os Hüftgelenk versteift dadurch dauerhaft, sodass er sich nur noch auf Krücken fortbewegen kann.
Einordnung
Nr. 3: Lähmung
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Nr. 3: Lähmung - versteiftes Handgelenk
T und O sind in ihrer Stammkneipe. T ist wütend, dass er stets Os Rechnungen begleichen muss. Als O wieder die Zeche prellen will, greift T dessen rechte Hand und schlägt sie mehrere Male auf den Tresen. Davon versteift Os Handgelenk dauerhaft.
Nr. 3: Geistige Krankheit oder Behinderung
T schlägt O so heftig nieder, dass bei O ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert wird. Das führt dazu, dass O nunmehr dauerhaft an einem organischen Psychosyndrom (laut ICD-10-Klassifikation eine psychische Krankheit) leidet, das sich erheblich auf sein Leben auswirkt. Er leidet an einer signifikanten Einschränkung des Konzentrationsvermögens, gesteigerter Vergesslichkeit, Reduktion der Belastungstoleranz und reduziertem Antriebsniveau.