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Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.
Einordnung
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
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