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Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten

einfach
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7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Nach erfolgreicher Zahlungsklage gegen S beauftragt G Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z geht zu S und pfändet dort einen Laptop. S will gegen die Pfändung vorgehen, da der Laptop seiner Freundin gehöre und der Titel ihm nicht zugestellt worden sei.

Einordnung

Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten

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