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Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) hat von Papi zum bestandenen Grundstudium ein Seegrundstück geschenkt bekommen. S will jetzt bauen. Was, ist ihm eigentlich egal. Er beantragt bei der zuständigen Behörde eine "Genehmigung zum Bauen".
Einordnung
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
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Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.
Jurastudentin J hat ein Grundstück geerbt und möchte dort ein Haus errichten. Da sie Jura mit der Lernapp ihres Vertrauens lernt, weiß J, dass das von ihr geplante Haus genehmigungspflichtig ist. Sie beantragt eine Baugenehmigung. Diese wird ihr von der zuständigen Behörde erteilt.
Abwandlung 1: kein Bauvorhaben
Vagabund V hat ein Grundstück geerbt. Da er umherreisen möchte und ein Tüftler ist, nutzt er das Grundstück, um sich einen Autoanhänger selbst zu bauen. Er kauft die notwendigen Bauprodukte und beginnt die Arbeit. Die Nachbarn meinen, V benötige dafür eine Baugenehmigung.