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Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M1 und M2 sind alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig. Beide sind sich dessen bewusst. Dennoch überredet M2 den M1 dazu, ihn nach Hause zu fahren, was M1 dann auch tut.
Einordnung
Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten
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