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Konkurrenzen § 253 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T droht dem O an, äußerst pikante Bilder von diesem zu veröffentlichen, sollte er der T nicht €500 bezahlen. O zahlt daraufhin.
Einordnung
Konkurrenzen § 253 StGB
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Konkurrenz zu § 241 StGB
Handballerin U ist mit Schiedsrichterin S unzufrieden. In der Halbzeitpause raunt U der S zu, sie werde S auf dem Heimweg „blind prügeln“, sollte S nicht freundlicher für Us Team pfeifen. Die souveräne S lässt sich nicht einschüchtern und pfeift normal weiter.