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Gegenstand der Prüfung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nach der formell rechtmäßigen bayerischen Verordnung zum Infektionsschutz dürfen sich im Sommer 2020 nur zwei Haushalte privat treffen. Der liberale L hält die Verordnung für unvereinbar mit seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.
Einordnung
Gegenstand der Prüfung
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Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Trinker T fällt auf dem Marktplatz durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt er den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Marktplatz.
Rechtsfolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrags
Trotz eines sehr schwachen Infektionsgeschehens erlässt die niedersächsische Regierung eine neue - formell rechtmäßige - Corona-Verordnung, nach der sämtliche Treffen außerhalb des eigenen Haushalts untersagt sind. L hält die Verordnung für unverhältnismäßig und stellt einen zulässigen Antrag nach § 47 VwGO.