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Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts

einfach
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7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Trinker T fällt auf dem Marktplatz durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt er den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Marktplatz.

Einordnung

Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts

Wie funktioniert Jurafuchs?

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