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Depressiver Minderjähriger
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der 17-jährige O teilt seinem besten Freund T in einer für T erkennbar depressiven Stimmungslage an Heiligabend mit, dass er nicht mehr leben möchte und T ihn töten solle, weil ihn seine Freundin verlassen hat. Am ersten Weihnachtsfeiertag hat er die Trauer um seine Freundin bereits vergessen. T bringt den O aufgrund der Äußerung an Weihnachten am zweiten Weihnachtsfeiertag um.
Einordnung
Depressiver Minderjähriger
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Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB
V bittet seinen Sohn T ausdrücklich und ernsthaft, ihn umzubringen. T folgt der Entscheidung des V, die dieser mit freiem Willen getätigt hat. Jedoch war nicht der Wunsch des V für T tatsächlich handlungsleitend, sondern T wollte frühzeitig erben.
Beschränkungen und Abweichungen
O bittet den T eindringlich, sie durch Giftbeibringung sanft zu töten. T folgt der Bitte, die O mit freiem Willen getätigt hat. Allerdings vergiftet T die O nicht wie gewünscht, sondern erdrosselt sie qualvoll.