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Darlehen – Täuschung über Zahlungswilligkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A schließt mit B einen Darlehensvertrag in Höhe von €1.000.000 ab. Weil A ein niedriges Einkommen und horrende Schulden hat, ist A sich unsicher, ob er das Darlehen zurückzahlen will. Nichtsdestotrotz verspricht er gegenüber B die pünktliche Rückzahlung.
Einordnung
Darlehen – Täuschung über Zahlungswilligkeit
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„Rechnungsähnliche“ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
Der geschäftlich unerfahrene O erwartet eine Rechnung für ein Zeitungsabo. Er erhält ein Schreiben von T, welches alle Merkmale einer Rechnung enthält. Auch der beigefügte Überweisungsträger ist schon ausgefüllt. Nur in den kaum lesbaren „AGB“ des Schreibens findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags handelt. O hält das Schreiben für die besagte Rechnung und zahlt den Betrag.

Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
T beantragte beim AG einen Mahnbescheid über eine Forderung in Höhe von €100.000 gegen O. Als Anspruchsgrund gab T einen Beratungsvertrag an, in dem Wissen, dass dieser gar nicht bestand. Der Mahnbescheid wurde erlassen und T erwirkte einen Vollstreckungsbescheid. Rechtspfleger R erlässt antragsgemäß einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Daraufhin werden €100.000 von O gepfändet und auf ein Konto der T überwiesen.