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Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gemeinde G im Flächenland L plant, in ihrem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet zu vergrößern. Das zuständige Landratsamt hält die Erweiterung aus Gründen der Raumordnung und Landesplanung nicht für zulässig und verbietet diese. G will klagen und ist unsicher, gegen wen.
Einordnung
Klagegegner § 78 VwGO: Janusköpfigkeit des Landratsamts
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