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Besitzschutz unter Ehegatten, § 1361a als lex specialis gegenüber § 861?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Ehegatten X und Y wollen sich trennen, die Scheidung ist noch nicht erfolgt. Y zieht aus der Ehewohnung aus. Er nimmt den Kaffeevollautomaten mit, der in seinem Eigentum steht, den aber beide Eheleute stets gemeinsam genutzt haben.
Einordnung
Besitzschutz unter Ehegatten, § 1361a als lex specialis gegenüber § 861?
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