4,7(18.810 mal geöffnet in Jurafuchs)
Kein Handeln bei Reflex – Verletzungshandlung bei § 823 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B feiern in einem Bierzelt. Dabei stehen beide auf einer Bierbank. A verliert das Gleichgewicht und greift dabei reflexartig nach B. Daraufhin stürzen beide zu Boden. B wird verletzt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Abgrenzung Tun/Unterlassen + Garantenpflicht
M ist mit ihrer 5-jährigen Tochter T in einem Lokal. Dabei bemerkt M nicht, wie T sich davonschleicht und auf dem Gehsteig zu spielen beginnt. Als M dies bemerkt, geht sie davon aus, dass für T keine Gefahr droht. Kurz darauf wird T angefahren.
Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)
A läuft im Winter um 10:00 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Grundstück der E entlang. Auf dem Gehsteig hat sich in der Nacht Glatteis gebildet, weil E nicht gestreut hat. A rutscht daraufhin aus und bricht sich ein Bein.