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Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Mutter T sperrt ihre vierjährige Tochter O regelmäßig über längere Zeiträume in den komplett verdunkelten Keller. Infolge der ständigen Dunkelheit und dem Mangel an Sonnenlicht und Vitamin D entwickeln sich Os Augen und Immunsystem nicht altersgemäß. T nahm dies in Kauf.
Einordnung
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
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Einführung/Grundfall
Während der Weihnachtsfeier kommt es zwischen den beruflich miteinander konkurrierenden T und O zu einem Streit. T schlägt mithilfe eines Barhockers mehrfach auf alle Körperteile des O ein. Die massiven Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Auge zu 98% unheilbar erblindet.
Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
Pflegerin T kann die kognitiv beeinträchtigte O nicht leiden und will sie am liebsten loswerden. Deshalb sperrt sie O mal wieder ins überhitzte Dachgeschoss des Pflegeheims. O erleidet einen Hitzeschock und eine Panikattacke. Sie will so nicht mehr weiterleben und springt aus dem Dachgeschossfenster in die Tiefe.