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Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Pflegerin T kann die kognitiv beeinträchtigte O nicht leiden und will sie am liebsten loswerden. Deshalb sperrt sie O mal wieder ins überhitzte Dachgeschoss des Pflegeheims. O erleidet einen Hitzeschock und eine Panikattacke. Sie will so nicht mehr weiterleben und springt aus dem Dachgeschossfenster in die Tiefe.
Einordnung
Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
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Einführung/Grundfall
Während der Weihnachtsfeier kommt es zwischen den beruflich miteinander konkurrierenden T und O zu einem Streit. T schlägt mithilfe eines Barhockers mehrfach auf alle Körperteile des O ein. Die massiven Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Auge zu 98% unheilbar erblindet.
Nr. 1: Gehör (Taubheit auf einem Ohr genügt nicht)
Während eines Kneipenabends gerät T außer sich und schlägt mehrfach mit einem Bierkrug gegen den Kopf des O. Die schweren Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Ohr taub wird.