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§ 518 Abs. 2 BGB, Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A einigt sich mit seinem Freund B schriftlich darüber, ihm sein Auto zu schenken. Zwei Wochen später übereignet er dem B das Auto.
Einordnung
§ 518 Abs. 2 BGB, Grundfall
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§ 518 Abs. 2 BGB und andere Formmängel
Der alte Herr H verspricht seiner Tochter T schriftlich, ihr in zwei Wochen sein gesamtes gegenwärtiges Vermögen zu schenken. Er habe sowieso nicht mehr lange zu leben. Zwei Wochen später übereignet er der T sein gesamtes Vermögen.
Haftungsmilderung, § 521 BGB
Studentin S schenkt ihrem Bekannten B ein Topfset. Als S dem B das in einem großen Paket verpackte Set übergeben will, fällt ihr das Paket leicht fahrlässig aus der Hand auf eine Vase des B. Dem B entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von €100. B verletzt die S bei der Geschenkübergabe ebenfalls leicht fahrlässig.