Jurafuchs

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Nach Tagen bemessen (§ 188 Abs. 2 BGB)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Verkäufer V überreicht dem Kaufinteressenten K am Freitag, 15.10. ein Vertragsangebot. Darin steht unter anderem: „Das Angebot erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Tagen ab dessen Erhalt angenommen wird.“

Einordnung

Nach Tagen bemessen (§ 188 Abs. 2 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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