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Nach Monaten bemessen (§ 188 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B wurde vom Amtsgericht A dazu verurteilt, € 2.000 an K zu zahlen. Das Urteil wurde B am 25.6. zugestellt. Sie möchte dagegen Berufung einlegen.
Einordnung
Nach Monaten bemessen (§ 188 Abs. 2 BGB)
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